Richter Roth Partnergesellschaft
Institut für angewandte Kriminalistik und Forensik

Institut für angewandte Kriminalistik und Forensik 

Institute for Applied Criminal Investigation and Forensics


Das Institut

Das Kriminalistik-Institut der Richter Roth PartG ist eine deutschlandweit agierende, unabhängige Beratungseinrichtung für angewandte Kriminalistik und Forensik. Mit der Gründung der Partnerschaftsgesellschaft im Jahr 2019 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien für die Begleitung in Strafverfahren und im präventiven und reaktiven Umgang mit Criminal Compliance Verstößen.

Das Institut für angewandte Kriminalistik und Forensik untersucht Kriminalfälle quer durch das Strafgesetzbuch aus kriminalistischer, kriminaltechnischer und kriminologischer Sicht und erstellt darüber gerichtsverwertbare Gutachten. Ein Untersuchungsschwerpunkt liegt dabei auf der Analyse und Auswertung von Strafakten (Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft) hinsichtlich möglicher Ermittlungsdefizite – subsumiert unter dem Begriff „Strafaktenforensik“. Auf Basis einer solchen Strafaktenforensik und einer daraus resultierenden erforderlichen Nachermittlung rekonstruiert das Richter Roth Institut einen wahrscheinlichen Tathergang einschließlich des Modus Operandi (Art und Weise des Tätervorgehens).

Solche wissenschaftlich-kriminalistischen Gutachten dienen Entscheidungsträgern von Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft sowie Rechtsberatern in strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten als bspw.:

  • Instrument zur taktischen und strategischen Begleitung in allen Abschnitten eines Strafverfahrens (sowohl auf Seiten der Verteidigung als auch Justiz)
  • Instrument zur taktischen und strategischen Positionierung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Instrument einer internen Nachbereitung und möglichen Präventionserfordernissen
  • Begründungsgrundlage für Entscheidungen zur Leistung und Nicht-Leistung von Versicherern in Schadenfällen

Seit seiner Gründung arbeitet das Institut interdisziplinär und transdisziplinär – mit Partnern aus der Rechtsberatung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – in kooperativen Vorhaben und Netzwerkstrukturen, wo dies von den Fragestellungen her sinnvoll ist. Zu den Auftraggebern gehören Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen, aber auch Behörden, wie Gerichte Staatsanwaltschaften sowie Polizeibehörden etc. 

Das Richter-Roth-Institut ist eine privatwirtschaftliche Partnerschaftsgesellschaft und versteht sich als eine Untersuchungs- und Beratungseinrichtung. Das Institut ist keine öffentlich-rechtliche oder öffentlich beaufsichtigte Institution.


Unsere Arbeit

Die Staatsanwaltschaften sind ebenso wie die Polizei oder andere Ermittlungsbehörden Institutionen der staatlichen Exekutive. Sie arbeiten in Strafverfahren arbeitsteilig Hand in Hand. Staatsanwaltschaften verlassen sich in einem Strafverfahren vor allem auf die kriminalistische Kompetenz der Polizei und folgen in der Regel den darauf basierenden Feststellungen und Schlussfolgerungen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der lange Weg der Beweisführung auch für erfahrene Kriminalisten zahlreiche Stolperfallen und Umwege birgt. 

Sämtliche Ermittlungsschritte in einem Strafverfahren müssen sich zwingend in der Strafakte (Ermittlungsakte) widerspiegeln! Die Führung einer solchen Strafakte nach rechtsstaatlichen Ansprüchen und Prinzipien erfordert nicht nur eine profilierte kriminalistische und strafrechtliche Kompetenz, sondern ebenso ausgeprägte persönliche, soziale und methodische Kompetenzen. Dies gilt insbesondere bei umfänglichen Strafverfahren. Es ist daher eine wahre „Kunst“, die zwangsläufig „Kunstfehler“ impliziert.

Die Strafaktenforensik soll genau diese Kunstfehler, die zwangsläufig zu falschen Schlüssen hinsichtlich der Tat, der Täter und der Tatzusammenhänge führen müssen, identifizieren, analysieren, bewerten und relativieren, um letztendlich im Laufe eines solchen Prozesses zu einem gerechten „Urteil“ zu gelangen. Die Strafaktenforensik übernimmt die Funktion einer objektivierenden Instanz, die den entscheidenden Unterschied zwischen einer Verurteilung und einem Freispruch ausmachen kann. 
Die Strafaktenforensik ist weit mehr als ein rein juristischer Prozess. 87% der Strafakten sind nach Untersuchung des Richter Roth Institutes mit Fehlern durchsetzt, die häufig bereits in der ersten Phase der Ermittlungen zu verantworten sind.

Es handelt sich häufig um

  • lückenhafte Spurensicherung
  • mangelhafte Spurendeutung
  • lediglich oberflächliche Vernehmungen (zumeist Erstvernehmungen)
  • insgesamt fehlerbehaftete Tatortarbeit
  • offensichtlich mangelnde Kommunikation unter den eingesetzten Beamten der unterschiedlichen Dienststellen 
  • Missachtung von Polizeidienstvorschriften zur Einsatzbewältigung (insb. PDV 100)  und damit einhergehender fehlerbehafteter Priorisierung von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen.


Fundierte Untersuchungen und Analysen sind die zentralen Bestandteile unserer Begutachtung, Bewertung und Beratung. Wir arbeiten interdisziplinär, in kriminalwissenschaftlichen, kriminaltechnischen sowie rechtswissenschaftlichen Zusammenhängen. Aufbauend auf anerkannten, umfangreichen Methoden- und Branchenkenntnissen sowie langjähriger Berufserfahrung schaffen wir eigene methodische und analytische Grundlagen. Wir entwickeln Erkenntnisse der akademischen Wissenschaft weiter und übersetzen sie für die praktische Anwendung.

Verteiltes Wissen, Unsicherheiten und Unbekanntes machen wir transparent, gehen damit methodisch angemessen um und können dadurch robuste Ergebnisse und Empfehlungen erarbeiten. Mit diesem Ansatz entwickeln wir kriminalistisch effektive, rechtsstaatlich gerechte, ökonomisch tragfähige sowie prozessual umsetzbare Lösungsansätze und begleiten deren Umsetzung.


Das Leitbild

Unsere Praxis, unsere wissenschaftliche Expertise und unsere Beratungskompetenz setzen wir ein, um die Strafaktenforensik und gutachterliche kriminalistische Beratung lösungsorientiert zu gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass nur dies zu den rechtsstaatlich notwendigen und gewünschten fairen Strafverfahren führt. Dieser Beratungsansatz ist Motivation und Antrieb für unsere tägliche Arbeit.

Die außergewöhnliche Motivation und Kompetenz unserer Partner, die Vielfalt an starken Persönlichkeiten und die unterschiedlichen Sichtweisen sind das Herzstück des Instituts. Mit praktischer und wissenschaftlicher Expertise und neuen Denkansätzen entwerfen wir gemeinsam mit unseren Auftraggebern Grundlagen und Strategien für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Wir erstellen anwendungsorientierte Lösungsvorschläge und Gutachten, mit denen fehlerfreie und richtige strafprozessuale Ziele erreicht werden können. Wir wollen Lösungen vorrangig dort entwickeln, wo sie aufgrund bestehender existenzieller Risiken besonders wichtig und dringlich sind.

Wir identifizieren frühzeitig Ermittlungslücken und -fehler und entwerfen alternative Ermittlungsmöglichkeiten und Verteidigungsstrategien im gesamten Kontext. Wir sensibilisieren die Auftraggeber für den damit verbundenen Handlungsbedarf, überzeugen die relevanten Akteure in Justiz, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von notwendigen Maßnahmen und unterstützen sie bei der Umsetzung. 

Wir halten es für zwingend notwendig, wichtige strafprozessuale Entscheidungen auf ein solides Fundament zu stellen. Deshalb engagieren wir uns für transparente Ermittlungsarbeit und faire Prozesse. Wir vermitteln unsere Ergebnisse in ausführlichen Gutachten.

Um glaubwürdig nach innen und außen wirken zu können, analysieren, bewerten und beraten wir ergebnisoffen und selbstkritisch. Wir denken jenseits ausgetretener Pfade und vertreten unsere Ideen und Erkenntnisse unabhängig von den Positionen juristischer, politischer und gesellschaftlicher Organisationen. Durch kontinuierliches Lernen erweitern wir beständig unsere Methoden sowie unser Wissen und tragen dazu bei, den aktuellen Stand von Kriminalwissenschaft und -technik anzuwenden und weiterzuentwickeln.


Kriminalwissenschaftliche Leitung:
Marius A. Richter, Master of Laws & Kriminalist; Michael Roth, Dipl. Wirtschaftsjurist & Kriminologe

Rechtswissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. iur. Andreas Teufer, C.F.M.



 
 
 
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