Die Strafaktenforensik befasst sich damit, inhaltliche und formelle Fehler und Fehlentwicklungen in einer Strafakte zu erkennen und aufzudecken. Sie ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem alle behördlichen Ermittlungsschritte hinterfragt werden und umfasst die Bereiche der Beweiserhebung, Beweisverwertung und der kriminalistischen Verdachtsschöpfung bzw. der Verdachtskonkretisierung.
In Strafverfahren arbeiten die Staatsanwaltschaften Hand in Hand mit der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden. Die Erfahrung zeigt, dass sich Staatsanwaltschaften in Strafverfahren vor allem auf die kriminalistische Kompetenz der Polizei verlassen und in der Regel den darauf basierenden Feststellungen und Schlüssen in der Ermittlungsakte folgen.
Allerdings: der lange Weg der Beweisführung birgt auch für erfahrene Kriminalisten viele Stolperfallen. Nach unseren Recherchen sind 87% der Strafakten mit Fehlern durchsetzt, die bereits in der ersten Phase der Ermittlungen zu verantworten sind.
Dabei handelt es sich häufig um:
Alle Ermittlungsschritte in einem Strafverfahren müssen sich zwingend in der Strafakte (Ermittlungsakte) widerspiegeln. Das Führen einer Strafakte nach rechtsstaatlichen Ansprüchen und Prinzipien erfordert hohe kriminalistische und strafrechtliche Kompetenz und ebenso hohe persönliche, soziale und methodische Kompetenzen. Sie ist daher eine Kunst, die zwangsläufig auch Kunstfehler impliziert.
Bei der Strafaktenforensik geht es darum, genau diese Kunstfehler zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu relativieren, die nachvollziehbar zu falschen Schlüssen hinsichtlich der Tat, der Täter, der Tatzusammenhänge und deshalb oftmals zu nicht fairen Strafverfahren führen. So nimmt sie die Funktion einer objektivierenden Instanz wahr. Die Strafaktenforensik beeinflusst somit maßgeblich die Prozessstrategien aller Beteiligter; die Ergebnisse führen unverkennbar zur einer gerechteren Urteilsfindung.
Eine pdf-Präsentation können Sie hier einsehen.